Landrat Lothar Wölfle setzt den Antrag der SPD Kreistagsfraktion zur Erhöhung der Wertgrenzen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge um.
Die SPD-Kreistagsfraktion hat beantragt,
Der Kreistag des Bodenseekreises möge beschließen,
der Landkreis Bodenseekreis wird zukünftig von den neuen Möglichkeiten bei der Vergabe seiner öffentlichen Aufträge Gebrauch machen und diese bis zu folgenden Wertgrenzen freihändig vergeben bzw. beschränkt ausschreiben
VOB-Bereich:
- Freihändige Vergabe: 20.000 Euro
-
Beschränkte Ausschreibung:
- Ausbaugewerke 40.000 Euro
- Rohbau, Verkehrswegebau, Tiefbau 75.000 Euro
- Mit vorgeschaltetem überregionalen Teilnahmewettbewerb 100.000 Euro
VOL-Bereich:
- Freihändige Vergabe: 10.000 Euro
- Beschränkte Ausschreibung 40.000 Euro
Begründung:
Nach zäher Auseinandersetzung mit der Landesregierung um die Erhöhung der Wertgrenzen für die freihändige Vergabe und beschränkte Ausschreibung öffentlicher Aufträge ist es den kommunalen Landesverbänden, dem baden-württembergischen Handwerkstag und der SPD-Landtagsfraktion gemeinsam gelungen, dass die Wertgrenzen in Baden-Württemberg erhöht wurden.
Damit hat unser Kreis seit dem 8. Januar 2008 mehr Spielraum bei der Vergabe seiner Aufträge an das Handwerk und den Mittelstand aus der Region, weil er nicht schon bei niedrigeren Werten auf das aufwändigere Verfahren der öffentlichen Ausschreibung zurückgreifen muss.
Eine verbindliche Wertgrenzen-Regelung – wie etwa in Bayern – wurde zwar nicht erreicht, doch wies die Gemeindeprüfanstalt nach Auskunft des Innenministeriums ihre Prüfer bereits an, die oben genannten Wertgrenzen zu berücksichtigen. Damit kann der Kreis auf einer rechtssicheren Grundlage von den neuen Spielräumen Gebrauch machen.
